Wenn man sich im Auslandsurlaub verletzt (Sport- oder Autounfall) oder krank wird und ins Krankenhaus muss, wird es in der Regel teuer. Die Krankenhausbehandlung muss meist direkt vor Ort bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Damit man sein Geld dann zu Hause wiederbekommt, ist es notwendig, die Krankenhausrechnungen zu übersetzen, um sie bei der Krankenkasse zur Erstattung vorzulegen.
Heute erhielten wir einen entsprechenden Auftrag zur Übersetzung mehrerer spanischer Krankenhausrechnungen aus dem Spanischen ins Deutsche. Bei nicht vollständiger Erstattung durch die Krankenversicherung kann die Übersetzung auch dem Finanzamt vorgelegt werden und Steuerrückerstattungen werden möglich, nämlich dann, wenn der nicht erstattete Teil als außergewöhnliche Belastung auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Erstattungen gibt es dann, wenn die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen überschritten wird. Und das ist dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige entweder wenig Steuern bezahlt oder der nicht erstattete Betrag hoch genug ist, entweder allein oder mit anderen Arztrechnungen oder anderen außergewöhnlichen Belastungen zusammen.
Sollte also eine Arztrechnung aus dem Ausland von der Krankenkasse gar nicht oder nur zum Teil bezahlt werden, lohnt es sich in jedem Fall, Rechnung und Übersetzung aufzuheben, um sie dem Finanzamt zur Prüfung auf außergewöhnliche Belastungen vorzulegen.
Die neuesten medizinischen Übersetzungsarbeiten von Lengua Translations finden Sie hier:
https://medizinische-übersetzungen.biz/medizinische_fachgebiete/uebersetzungsprojekte
Eine Kostenberechnung für die Übersetzung Ihrer medizinischen Dokumente können Sie hier anfordern:
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.